Am 24. November locken in vielen Online-Shops wieder Rabatte, um Schnäppchenjäger zum Kauf zu bewegen. Im vergangenen Jahr wurde am Black Friday und Cyber Monday erstmals die eine Milliarde Euro-Grenze beim Umsatz geknackt. In diesem Jahr rechnet der Handelsverband Deutschland (HDE) sogar mit 1,7 Milliarden Euro.
Als das Technologieunternehmen Apple vor elf Jahren anlässlich des Black Friday auch erstmals in Deutschland mit Schnäppchen warb, konnten hierzulande nur ausgewiesene Shopping-Spezialisten mit dem Begriff etwas anfangen. Für die meisten Deutschen war der Schwarze Freitag bis dahin mit dem Börsencrash 1929 in New York verbunden. Das hat sich inzwischen geändert. Nach einer repräsentativen Umfrage von Statista im Auftrag von Mydealz.de ist der Black Friday bei neun von zehn Deutschen bekannt. Zwei Drittel der befragten Konsumenten wollen den 24. November 2017 zum Einkaufen nutzen. Und dennoch können Rabatt-Aktionen auch ihre Tücken für Händler haben.
Starker Wettbewerb am Aktionstag
Inzwischen nehmen so viele Händler an dem Aktions-Wochenende teil, dass es gar nicht mehr so einfach ist, die Aufmerksamkeit der Kaufwilligen auf die eigene Seite zu locken. Wer im Kampf um den Kunden gewinnen will, muss sich einiges einfallen lassen.
Der Stuttgarter Autobauer Mercedes-Benz beispielsweise ruft in einigen Niederlassungen bereits in der gesamten Woche zum Black Sale auf. Auch OTTO verlängert den Zeitraum der Aktion: Der Versandhändler arbeitet mit blackfridaysale.de zusammen. Bereits ab Donnerstag vor dem Black Friday bis Montag bietet der Versandhändler Kunden rund 4.000 Angebote aus allen Sortimentsbereichen. Ab Dienstag legt OTTO mit einer Extraaktion nach: Jeder Neukunde erhält einen Google Home Mini Speaker.
Die Aktionen können gefährliche Nebenwirkungen haben
Wer den Black Friday für sich als Händler nutzen möchte, sollte zudem besonders beachten: Der Handelsverband warnt eindrücklich davor, den Namen Black Friday leichtfertig in der Bewerbung des Sales Events zu nutzen. Das in Hongkong sitzende Unternehmen Super Union Holdings Ltd. hat sich die Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eintragen lassen und sich damit die alleinigen Markennutzungsrechte für den deutschen Markt gesichert. Wer sie dennoch nutzen will, muss zahlen, wird abgemahnt oder auf Unterlassung verklagt.
Natürlich sind kurzfristige Aktionen eine Chance, Umsatz zu generieren und neue Kunden auf sich aufmerksam zu machen. Um Käufer langfristig an sich zu binden und in Erinnerung zu bleiben, sollten die Unternehmen jedoch nicht nur über den Preis punkten, sondern mit gutem Service und Kundenbindungsmaßnahmen auf sich aufmerksam machen.
Dies verlieren einige Händler allerdings aus den Augen und riskieren rote Zahlen im Weihnachtsgeschäft. Um mit Riesen wie Amazon mithalten zu können, bieten sie die Ware zu teils ruinösen Preisen an.
Ebenso gefährlich ist es zu riskieren, dass sich der Kunde getäuscht fühlt. „Wer sich als Online-Händler an Rabatt-Aktionstagen beteiligen will, muss seine Schnäppchen-Angebote natürlich bewerben. Dafür gibt es allerdings Regeln und eine Reihe von Rechtsprechung. Wer sich nicht daran hält, kann abgemahnt werden“, erläutert Dr. Carsten Föhlisch, Leiter der Rechtsabteilung von Trusted Shops und Experte für Verbraucherrecht. Seit Jahren warnen Verbraucherschützer zum Beispiel davor, dass sich die Rabatte oft auf die Unverbindliche Preisempfehlung beziehen und nicht auf den realen Preis. Das schadet vor allem der Marke.
Es gibt erste Unternehmen, die sich bewusst gegen die Rabattschlacht entscheiden. Der Drogeriemarkt dm ruft am 24. November den Giving Friday aus. Fünf Prozent des Tagesumsatzes werden an verschiedene regionale Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche verteilt.