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Stadtlogistik: Neues Verkehrsschild soll Paketzusteller entlasten

Verkehr und Stau in der Hamburger Innenstadt (Foto: Hermes)

Es ist ein Bild, das die Straßen vieler Großstädte jeden Tag prägt: Ein Zustellfahrzeug muss in zweiter Reihe parken, um Pakete auszuliefern. Die Folge: Stau, unsichere Überholmanöver und Stress für den Zusteller. Der Bundesverband Paket- und Expresslogistik (BIEK), der die führenden Anbieter für Kurier-, Express- und Paketdienste in Deutschland vertritt, will das nun ändern. Die Initiative „Liefern lieber in der ersten Reihe!“ soll das umsetzen – die Unterstützung auf politischer Ebene ist bereits da.

Die Initiative ist der erste Schritt zu einer Umsetzung eines „Memorandums“. Es wurde im Juli 2018 vom Deutschen Städtetag (DST), Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB), Handelsverband Deutschland (HDE) und BIEK gemeinsam beschlossen. Unter dem Titel „Gute Logistik für lebenswerte Innenstädte“ setzten sie sich wie berichtet unter anderem ein Ziel: Darauf hinwirken, dass der Gesetzgeber den Gemeinden die Möglichkeit gibt, Ladezonen auszuweisen und unrechtmäßiges Parken in diesen Zonen konsequent zu ahnden.

81 Prozent der Ladezonen werden durch Pkw blockiert

Hier ist der BIEK nun tätig geworden: „Am 21. Februar 2019 wurde die Initiative offiziell bei einem Parlamentarischen Abend gestartet“, sagt Carsten Hansen, Leiter Innenstadtlogistik beim BIEK. Die Forderung ist, die Ladezone klarer zu regeln. Denn bislang kennt die Straßenverkehrsordnung den Begriff der Ladezone nicht und sieht somit keine einheitliche Beschilderung vor. Also gibt es meist die Kombination eines Park- oder Halteverbotsschilds mit einer Ausnahmeregelung für die Be- und Entladung. Das Problem dabei: „Die meisten Verkehrsteilnehmer meinen, dass sie dort auch ihre Wasserkiste ausladen dürfen – aber das ist eben nicht der Fall“, so Hansen. Die Studie „Die Ladezone im Blickpunkt“ der IHK Köln aus dem Jahr 2018 zeigte die Folge dieses Verhaltens: „Eine Langzeitbeobachtung von Ladezonen in Köln und in Leverkusen ergab, dass in 81 Prozent der Beobachtungen die Ladezone durch Pkw belegt ist, so dass Lieferfahr­zeuge dort keinen Platz mehr hatten.“

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Sanktionsmöglichkeiten beim Halteverbot sind unverzichtbar

„Es soll ein absolutes Haltverbot analog zum Taxistand geben“, fordert Hansen vom BIEK deshalb. Auch die schon im Memorandum geforderte Möglichkeit zur Ahndung spiele eine zentrale Rolle. „Wenn es Sanktionsmöglichkeiten gibt, wird die Falschnutzung rapide abnehmen“, so Hansen.

Die Initiative fand bereits kurz nach dem Start zahlreiche Unterstützer: „Die verkehrspolitischen Sprecher aller Bundestagsfraktionen stehen hinter der Idee“, sagt Carsten Hansen.

Verkehrssicherheit wird durch Ladezonen verbessert

Schon im Memorandum hieß es: „Jegliche Privilegierung muss mit einem nachweisbaren Mehrwert für den Gemeingebrauch verbunden sein“. Diese Vorteile sieht der BIEK zahlreich gegeben: „Zuallererst kann das Schild effektiv zur Verkehrssicherheit beitragen, denn wenn das Parken in zweiter Reihe entfällt, entfällt auch hektisches Blinken und Überholen auf der Gegenfahrbahn und der Verkehrsfluss wird ruhiger“, so Hansen.

Stephan Kühn, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion sieht sogar noch einen weiteren Vorteil – die „Lade“-zonen im doppelten Sinn: „Sie können ebenso den Umstieg auf die Elektromobilität erleichtern, wenn sie mit Schnellladesäulen ausgestattet werden“, sagt er. Zusätzlich fallen Schadstoffemissionen weg, die bei der Suche nach einem Stellplatz für das Zustellfahrzeug anfallen.

Erfolgsfaktor Ladezone: Stress für die Zusteller nimmt ab

Daniela Ludwig, verkehrspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nennt im Rahmen der Initiative einen weiteren wichtigen Aspekt: „Ladezonen schaffen den Zustellern einen sicheren Arbeitsraum für sich und ihr Fahrzeug, so dass sie sich auf die Zustellung konzentrieren können, statt sich darum zu sorgen, ob ihr Fahrzeug ein Hindernis ist.“

Problematisch ist natürlich, im knappen urbanen Raum noch genügend Platz für die Ladezonen zu finden: „Aber die braucht man ja auch nicht überall – eher in der verkehrsreichen Geschäftsstraße als im Mischgebiet. Man kann im Vorfeld tracken oder per Heatmaps feststellen, wo die Fahrzeuge besonders oft stehen“, sagt Hansen vom BIEK. Eine andere Möglichkeit sei eine Beschränkung der Ladezone auf die Zeit zwischen 7 und 20 Uhr. In diese Richtung denkt auch Oliver Luksic, verkehrspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion: „Wir brauchen zeitlich auf Stichzeiten beschränkte Ladezonen, die ansonsten den Anwohnern wieder zur Verfügung stehen.“

Wird die Ladezone bis 2021 umgesetzt?

„Die Tatsache, dass alle Bundestagsfraktionen und vier Logistikverbände mit im Boot sind, zeigt, wie dringlich das Anliegen ist. Es ist keine Spezialforderung der KEP-Dienste“, sagt Hansen. Der BIEK will nun regelmäßig die Abgeordneten ansprechen, mit dem Ziel, dass diese eine Kleine Anfrage stellen. Denn damit die Behörden ein Ladezonen-Verkehrsschild anordnen können, muss es einen Vorschlag zur Änderung der Straßenverkehrsordnung geben. Die Länder müssen dann dieser Änderung zustimmen. Hansen ist zuversichtlich: „Wir hoffen natürlich, dass das Schild in dieser Legislaturperiode kommt. Man könnte das gut innerhalb eines Jahres umsetzen.“ Es hänge natürlich davon ab, welche aktuellen Ereignisse den Politikbetrieb beschäftigen. Doch er sagt: „Wir bleiben dran.“

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