Schrottplatz Einzelhandel

Von Oktober an ist der Handel verpflichtet, alte Fernseher, defekte Waschmaschinen oder kaputte Handys zurückzunehmen. Dann tritt das neue Elektrogerätegesetz in Kraft. Der stationäre Handel begrüßt die Novelle, im E-Commerce stößt sie auf heftige Kritik.

Von Oktober an ist der Handel verpflichtet, alte Fernseher, defekte Waschmaschinen oder kaputte Handys zurückzunehmen. Dann tritt das neue Elektrogerätegesetz in Kraft. Der stationäre Handel begrüßt die Novelle, im E-Commerce stößt sie auf heftige Kritik.

Eine Portion Mut gehört schon dazu, seinen alten Toaster bei Thomann, Europas größtem Instrumentenhändler, auf die Theke zu stellen und dem Verkäufer zu sagen: Als Elektronikhändler sind Sie gesetzlich verpflichtet, Altgeräte mit einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern kostenlos zurückzunehmen! Bitte schön, der ist für Sie!

Das ist kein Witz. Kevin Rodler befürchtet, solche Szenen könnten sich von Oktober an bei Thomann im fränkischen Burgebrach abspielen. Dann tritt das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz, kurz ElektroG, in Kraft. Rodler leitet das Qualitätsmanagement im Unternehmen, es macht im stationären Geschäft und im Online-Shop eine halbe Milliarde Euro Umsatz im Jahr. In der Industriestiftung Elektro-Altgeräte-Register setzt sich der Manager als Vorsitzender des Beirats für die Interessen der Musikindustrie ein. Und streitet seit Monaten gegen das ElektroG.

Wirtschaftsverbände protestierten vergeblich

Doch dieser Lobbykampf ist verloren, wie er eingestehen muss: „Mehr als zwanzig Wirtschaftsverbände haben sich im Vorfeld gegen die Novelle des ElektroG ausgesprochen“, sagt Rodler. Aber es habe „alles nichts genutzt“. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks habe trotz aller Widerstände das Gesetz in der vorliegenden Form vorangetrieben.

Laut Gesetz müssen Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mehr als 400 Quadratmetern von Oktober 2015 an alte Fernseher oder Waschmaschinen kostenlos zurücknehmen, wenn der Kunde ein gleichwertiges neues Gerät kauft. Das betrifft Ketten wie Saturn oder Media Markt. Diese Händler müssen dann außerdem kleinere Geräte (Kantenlänge: bis 25 Zentimeter!) zurücknehmen, kaputte Handys oder Toaster, egal wo sie gekauft worden sind. Bisher beruht die Rücknahme durch den Handel auf Freiwilligkeit.

„Mit der 1:1-Rückname haben wir kein Problem“, sagt Rodler. „Ein Problem haben wir mit der 0:1-Rücknahme von Bügeleisen oder von Handys, die man uns per Post schickt, wobei wir gegebenenfalls das Porto erstatten müssen.“ Was tun?

Die Bunderegierung verfolgt mit der Reform mehrere Ziele

Vielleicht wird Thomann demnächst einen Mitarbeiter abstellen müssen, der den elektronischen Schrott sortiert und zu den kommunalen Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) bringt. Dort werden die wertvollen Stoffe ausgebaut, die giftigen Flüssigkeiten abgesaugt und die Gehäuse geschreddert.

Pro Kopf fallen nach Schätzungen in Deutschland jährlich 23 Kilogramm Elektromüll an. Nur knapp 9 Kilogramm davon werden entsorgt. Die Bundesregierung verfolgt mit der Novelle drei Ziele: Es soll mehr gesammelt werden, wertvolle Metalle sollen recycelt und Schadstoffe umweltgerecht entsorgt werden, und der illegale Schrottexport nach Afrika soll eingedämmt werden. Zum anderen setzt die Bundesregierung eine neue EU-Richtlinie (WEEE 2) um: Bis Januar 2016 müssen 45 Prozent der Altgeräte erfasst sein, bis 2019 soll die Quote auf 65 Prozent steigen.

Das ElektroG vertieft die Kluft zwischen den Handelskanälen

Im Handel stößt das ElektroG keineswegs auf einhellige Ablehnung. Während die Vertreter des stationären Handels die Novelle inzwischen begrüßen, kommt aus den Verbänden des Distanzhandels heftige Kritik. Es scheint, als habe das ElektoG den Graben zwischen stationärem Handel und Internethandel noch vertieft.

„Wir unterstützten generell die Zielsetzungen der Novelle“, sagt Stephan Rabl, Umweltreferent des Handelsverbands Deutschland (HDE), der die Läden und Ketten vertritt. Bereits heute würden 80 Prozent der Händler vor Ort freiwillig Altgeräte zurücknehmen, so Rabl zu Hermesworld.
Werden Händler jetzt per Gesetz als Müllwerker eingesetzt? Rabl verneint. „Die Pflicht des Handels endet mit der Sammlung der Geräte und der Weitergabe an zertifizierte Dritte wie Sammelstellen, Hersteller oder Entsorger. Erst wer den Schrott in Eigenregie weiterverarbeitet, ist auch zu einem Reporting verpflichtet.“ Das heißt, er muss nachweisen, dass er den Schrott nicht nach Afrika verschifft hat.

Mehrbelastung durch Rücknahmepflicht

Positiv äußern sich auch die Ketten. „Mit über 400 stationären Märkten finden unsere Kunden ein nahezu flächendeckendes Netz zu fachgerechten Entsorgung ihrer Altgeräte“, teilt eine Sprecherin von Media-Saturn-Holding mit. Man hoffe, dass „die bürokratische und finanzielle Mehrbelastung in einem verträglichen und wirtschaftlich darstellbaren Rahmen bleibt.“

Beim Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (BEHV) ist man dagegen alles andere als begeistert. „Die Verfasser der Gesetzesnovelle haben nachweislich keine Kenntnisse von den Prozessen in der Distanzhandelsbranche“, meint Rechtsanwalt Sebastian Schulz, Leiter Rechtspolitik & Datenschutz beim BEHV. Mit der Reform seien erweiterte und kostspielige Registrierungspflichten bei grenzüberschreitendem Handel verbunden. Diese würde vor allem kleine und mittlere Unternehmen vor große Herausforderungen stellen. „Gesetze wie das ElektroG2 können durchaus marktbereinigendes Potenzial haben“, so Schulz. Zudem habe der Gesetzgeber versäumt, das Gesetz „mit bestehenden Normen des Kreislaufwirtschafts- und Arbeitsschutzrechts“ abzustimmen.

Dass der HDE sich dafür stark gemacht hatte, auch den Online-Handel zur Rücknahme zu verpflichten, kam beim E-Commerce-Verband nicht gut an. „Geradezu lächerlich“ findet Schulz die Darstellung, „das neue ElektroG würde alle Kanäle gleich behandeln“. Der stationäre Handel könne die Altgeräte am Verkaufsstandort zurücknehmen, der Distanzhändler müsse „gewaltige und kostenintensive Rücknahmeinfrastrukturen vorhalten“. Fairness sehe anders aus.

Missachtung der Auflagen vorprogrammiert?

Wer will schon jeden Samstagnachmittag kurz vor der „Sportschau“ zum Recyclinghof fahren, um die alten Geräte in die vorgesehenen „Körbchen“ zu werfen?, fragt Kevin Rodler. In Zukunft werden noch mehr alte Fernseher in schwarzen Kanälen verschwinden, vermutet er. „Es kontrolliert doch niemand, ob ein einzelner Händler seinen gesammelten Müll nicht für 20 Euro an einen Schrotthändler verhökert.“ Das neue Gesetz habe die Lage eher „verschlimmbessert“.

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