Weihnachtspakete 11 Tipps: So kommt das Paket an Weihnachten sicher und pünktlich an

Schleifen, Schnüre, zu wenig Polsterung: Regelmäßig geraten Weihnachtspakete bei den Paketdiensten unter die Räder, weil die Verpackung unzureichend ist. Worauf es beim Verpacken von Paketen ankommt und wie viel Lametta sein darf – wir verraten es.

Hermes Zusteller mit einem Weihnachtspaket (Foto: Hermes Germany / Willing-Holtz)

Alle Jahre wieder schicken die Deutschen bunt verpackte Weihnachtspakete durch das Land – an Familie und Freund*innen, an Oma, Opa, Enkelkinder. Doch wie viel Lametta und Schleifen dürfen eigentlich sein? Müssen alte Barcodes entfernt werden? Und was ist eigentlich mit Spitznamen? Damit der Versand reibungslos klappt, sollten Paketversender*innen ein paar wichtige Dinge beachten.

1. Fristen und Abgabetermine 2023 einhalten

Damit Hermes Germany alle Weihnachtspakete pünktlich bis Heiligabend ausgeliefert bekommen kann, gelten an Weihnachten besondere Abgabefristen und Termine: Abgabeschluss für Privatversender*innen innerhalb Deutschlands ist der 19.12.2023, 12 Uhr. Für alle bis dahin in einem der über 16.500 PaketShops abgegebenen Sendungen erfolgt ein erster Zustellversuch bis zum 23.12.2023. Heiligabend fällt dieses Jahr auf einen Sonntag. Die Fristen für internationale Sendungen variieren.

2. Keine Schleifen, Schnüre oder lockeres Geschenkpapier

Außendeko ist Gift für Sortieranlagen! Jedes Jahr werden Pakete beschädigt, weil sich Schnüre, Schleifen oder locker verklebtes Geschenkpapier in den Sortiermaschinen verheddern und die Pakete aufreißen. Deshalb gilt: Weihnachtspakete immer ohne Außendeko versenden und lieber innen bunt verpacken.

3. Hohlräume im Paket vermeiden

Päckchen und Pakete legen viele Kilometer zurück. Dabei kann es auch mal etwas ruppiger werden. Hohlräume sollten deshalb großzügig gepolstert werden – zum Beispiel mit Luftpolsterfolie oder Styroporchips. Glas, Porzellan und andere besonders bruchempfindliche Inhalten müssen rundum gepolstert werden, idealerweise 10 cm dick.

4. Flaschen zusätzlich sichern

Wer Wein, Parfüm oder andere Flüssigkeiten verschickt, sollte die Flaschen nicht nur polstern, sondern zusätzlich in einen verschließbaren Beutel versiegeln. Das verhindert ein Auslaufen. Flaschen sollten außerdem immer aufrecht versandt werden, da Druck und Stöße so besser absorbiert werden können. Auf einen „Vorsicht, Glas!“-Aufkleber kann verzichtet werden: Da die Pakete vollautomatisch sortiert werden, ist ein solcher Aufkleber nur noch für Zusteller*innen hilfreich. Maschinen können auf solche Warnhinweise leider keine Rücksicht nehmen.

5. Nur unbeschädigte Kartons wiederverwerten

Wer benutzte Kartons wiederverwerten möchte, muss diese auf Beschädigungen prüfen. Instabile, beschädigte Kartonagen sind für den erneuten Versand ungeeignet und können zum Verlust der Ware führen. Stabile, mehrfach nutzbare Kartons sind unter anderem in vielen PaketShops oder auch in Büromärkten erhältlich.

6. Alte Barcodes vom Karton entfernen

Wer gut erhaltene Kartons wiederverwenden möchte, muss vor dem Versand unbedingt alte Barcode-Aufkleber entfernen oder per Marker unkenntlich machen. Ansonsten kann das Paket versehentlich retourniert werden oder im Paketzentrum liegenbleiben.

7. Adresse auf Vollständigkeit prüfen

Immer wieder führen fehlende oder unvollständige Adressangaben zu Verspätungen im Versand. Vor dem Absenden sollten deshalb alle Angaben in Ruhe überprüft werden. Auch eine gute Lesbarkeit ist wichtig. Falls der Paketschein per Hand ausgefüllt wird, sollten Blockbuchstaben genutzt werden.

8. Nicht an Kinder versenden

Wer eine Sendung im PaketShop abholt, muss sich ausweisen – per Personalausweis oder Reisepass. Bei Kindern ist das aber nicht immer möglich. Wer Geschenke an Kinder verschickt, sollte das Paket daher immer an die Eltern oder die „Familie“ adressieren. Dann klappt auch eine mögliche Abholung problemlos. Übrigens: Führerscheine können im PaketShop für die Abholung nicht genutzt werden, da dort keine Meldeadresse hinterlegt ist.

9. Keine Spitznamen nutzen

Bei Spitznamen kann es zu Problemen kommen, da diese meist nicht im Ausweis vermerkt sind. PaketShop und Zusteller*innen dürfen in so einem Fall das Paket nicht aushändigen. Sendungen sollten daher immer an den im Personalausweis eingetragenen Klarnamen adressiert werden.

10. Nicht alles gehört ins Paket

Einige scheinbar harmlose Produkte sind vom Versand ausgeschlossen. Dazu zählen beispielsweise Batterien und verderbliche Lebensmittel, aber auch Bargeld und Schmuck. Bei Sendungen in die Schweiz und nach Liechtenstein sind auch Tabak und Alkohol untersagt. Detaillierte Informationen verraten die Versand-AGB.

11. Schlitze mit Klebeband sichern

Pakete sollten mindestens zweimal längs und quer mit Paketband verklebt werden. Schlitze am Boden oder Deckel sind potenzielle Schwachstellen und müssen daher besonders sorgfältig verklebt werden. Bei schweren Sendungen über 20 Kilogramm sollten idealerweise alle Schlitze verschlossen sein, also auch die rund um den Deckel.

Nächster Artikel