Hermes informiert Arbeitsbedingungen bei Servicepartnern

[LETZTE AKTUALISIERUNG AM 07.09.2023] Hermes Germany kooperiert bei der Paketzustellung in Deutschland mit selbständigen Logistikunternehmen, die Sendungen an Kund*innen ausliefern. Alle Unternehmen, die für Hermes tätig sind, werden dabei jährlich durch externe Prüfinstitute überprüft. Verstöße werden konsequent geahndet.

Zusteller mit Hermes Paket (Foto: Hermes Germany)

[Letzte Aktualisierung am 07.09.2023]

Viele Paketdienste arbeiten bei der Paketzustellung in Deutschland mit selbständigen, regionalen oder lokalen Logistikunternehmen zusammen, die im Auftrag des jeweiligen Paketdienstes Sendungen an Kund*innen ausliefern. Dies ist auch bei Hermes so.

Mit der Paketzustellung in Deutschland beauftragt Hermes Germany sogenannte Servicepartner. Bei diesen Partnern handelt es sich um kleine und mittelgroße regionale bzw. lokale Logistikunternehmen, die Transport- oder Zustelldienstleistungen für Hermes übernehmen. Aktuell kooperiert Hermes in Deutschland mit ca. 300 Servicepartnern, die täglich rund 90 bis 95 Prozent der Paketzustellung für den Hamburger Logistiker übernehmen.

Alle Servicepartner sind zu 100 Prozent selbständige Unternehmen, die ihre Geschäfte eigenverantwortlich führen und ihre Verträge mit Hermes Germany eigenständig verhandeln. Unseren Logistikpartnern steht es selbstverständlich frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden. Mit vielen Servicepartnern arbeitet Hermes bereits seit vielen Jahren erfolgreich zusammen.

Einhaltung gesetzlicher Vorgaben

Jeden Tag realisieren tausende Zusteller*innen eine herausfordernde und ehrliche Arbeit. Sie bilden das Rückgrat der Paketzustellung. Faire Arbeitsbedingungen, die Sicherung hoher Sozialstandards und ein gutes Arbeitsumfeld für die Zusteller*innen sind für uns deshalb absolute Grundvoraussetzung in der Zusammenarbeit mit unseren Servicepartnern. Wir erwarten, dass sich alle für uns tätigen Servicepartner vollumfänglich an Recht und Gesetz halten – und das halten wir nach:

  • Verpflichtender Verhaltenskodex
  • Audit- und Zertifizierungssystem seit 2012, durchgeführt durch externe Auditgesellschaften wie DEKRA Certification GmbH und Bureau Veritas Industry Services
  • Hinweisgebersystem: Social-Compliance-Team und Ombudsmann
  • Bei Verstößen: Nachbesserung oder Beendigung der Zusammenarbeit
  • Präqualifizierung durch das rechtssichere Prüfsiegel „PQ KEP“ der Präqualifizierungsstelle Zertifizierung Bau GmbH – gemeinsam erarbeitet mit dem BIEK (mehr dazu an dieser Stelle)

Verpflichtender Verhaltenskodex

Hermes hat 2011 einen Verhaltenskodex eingeführt, an den sich alle für Hermes tätigen Servicepartner verbindlich halten müssen und der fortlaufend aktualisiert wird. Der geltende Kodex ist online hier abrufbar.

Jeder Servicepartner verpflichtet sich, seine eigenen Mitarbeiter*innen wie auch Mitarbeitende etwaiger Dritter über den Verhaltenskodex und dessen Einhaltung zu informieren sowie fortlaufend zu sensibilisieren. Dazu stellt Hermes ein Dokument in verschiedenen Fremdsprachen zur Verfügung. Dass dies geschieht, halten wir in Audits nach, welche die Einhaltung von Arbeits- und Sozialbedingungen – im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten von privatwirtschaftlichen Vertragsverhältnissen – sicherstellen.

Kontrolle der Arbeitsbedingungen

Seit 2012 betreibt Hermes gemeinsam mit externen Auditgesellschaften ein umfangreiches Auditierungssystem, welches eine regelmäßige, wiederkehrende Überprüfung aller Servicepartner vorsieht. Kontrolliert werden dabei auch die Unternehmen, die ein von Hermes direkt beauftragter Servicepartner seinerseits für Transportleistungen hinzuzieht und die somit keinen unmittelbaren Vertrag mit Hermes haben.

Die Auditgesellschaften kontrollieren im Rahmen der Audits vor allem die Arbeitsbedingungen. Geprüft werden u.a. die Arbeitszeiten der Zusteller*innen, die Einhaltung geltender Lohngesetze, die Vergütung bzw. der Freizeitausgleich von Überstunden, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsregelungen sowie die Einhaltung von Ruhezeiten.

Das Auditierungssystem hat sich seit seiner Einführung als nachweislich wirksam erwiesen, um Beanstandungen aufzudecken und abzustellen. Ein Audit ist und bleibt jedoch immer eine Momentaufnahme. Leider gibt es auch in der Paketbranche Unternehmen, die entgegen gesetzlicher Vorgaben agieren und damit dazu beitragen, viele hundert meist mittelständische und rechtschaffende Unternehmen zu Unrecht in Misskredit zu bringen. An dieser Stelle sind sowohl wir als Paketdienst gefordert, indem wir klare Verhaltenskriterien aufstellen und deren Einhaltung intensiv überprüfen, als auch der Gesetzgeber, indem beispielsweise die Zollbehörden vollumfängliche und regelmäßige Kontrollen durchführen. Vor diesem Hintergrund wiederholen wir unsere Untersuchungen in den Audits regelmäßig und ergänzen diese durch interne Checklisten und Quartalsgespräche.

Unregelmäßigkeiten anonym melden

Unser Prüfsystem wird ergänzt durch ein sogenanntes Hinweisgebersystem: Stellen z. B. Mitarbeiter*innen von Hermes, eines Servicepartners oder aber Dritte mögliche Unregelmäßigkeiten oder gar potenzielle Gesetzesverstöße fest, können sie sich vertrauensvoll direkt über das Hinweisgebersystem an das Social-Compliance-Team bei Hermes wenden. Die Kontaktaufnahme kann auch anonym erfolgen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich anonym bei einem Ombudsmann zu melden. Die entsprechenden Kontaktadressen sind im Verhaltenskodex öffentlich einsehbar. Auf diese Anlaufstellen wird auch in regelmäßigen Abständen, z. B. in Form von mehrsprachigen Flyern, an den Standorten und bei Servicepartnern hingewiesen.

Allen eingehenden Hinweisen wird umgehend nachgegangen, ggf. erfolgt ein unabhängiges Sonderaudit, um den Sachverhalt schnell aufzuklären.

Das Hinweisgebersystem greift im Übrigen für jegliches unangemessenes Verhalten. Bei Hermes herrscht eine Null-Toleranz-Grenze gegenüber verbaler, psychischer, physischer, sexueller oder sonstiger Gewalt wie auch Nötigung oder Belästigung. Auch in diesem Punkt wird jedem Hinweis konsequent nachgegangen.

Präqualifizierung durch „PQ KEP“-Prüfsiegel

Im Jahr 2020 hat der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) gemeinsam mit seinen Mitgliedsunternehmen, zu denen auch Hermes gehört, mit der Präqualifizierung ein neues Verfahren eingeführt, welches speziell die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Regeln bei Vertragspartnern in der Paketbranche sicherstellt. Seitdem können in der KEP-Branche tätige Unternehmen das rechtssichere Prüfsiegel „PQ KEP“ der akkreditierten Präqualifizierungsstelle Zertifizierung Bau GmbH erhalten. Laut BIEK hat sich das Verfahren ein Jahr nach seiner Einführung in der Paketbranche bereits etabliert.

Für Hermes stellt die Präqualifizierung ein weiteres Social-Compliance-Element dar, um vor allem korrekte Beitragszahlungen von unseren Auftragnehmern an die Sozialversicherungen sicherzustellen und faire Arbeitsbedingungen für die Zusteller*innen zu gewährleisten. Diese Aspekte wurden bereits weit vor der Einführung der Präqualifizierung durch die Regelauditerung überprüft, nun ist eine Prüfung jedoch noch engmaschiger möglich. Die Präqualifizierung ist seit dem Geschäftsjahr 2021/22 bei Hermes grundsätzlich eine Voraussetzung für das Vertragsverhältnis.

Was bei Verstößen passiert

Wir tolerieren es nicht, wenn für Hermes tätige Servicepartner, oder durch diese beauftragte Unternehmen, gesetzliche Regelungen unterlaufen – egal, ob dies bewusst oder unbewusst geschieht.

Werden im Rahmen einer Kontrolle oder durch eingehende Hinweise Unregelmäßigkeiten entdeckt, gibt es eine klar definierte Prozesskette, die zunächst eine umfangreiche Tiefenprüfung nach sich zieht. Dabei werden Verstöße, die während eines (Sonder-)Audits festgestellt wurden, von den Auditgesellschaften nachgehalten. In einem Nachaudit muss der betroffene Servicepartner dann belegen, dass Maßnahmen ergriffen wurden, um die Verstöße abzustellen.

Werden Verstöße nicht behoben oder wird ein Servicepartner erneut auffällig, wird Hermes in letzter Konsequenz die Zusammenarbeit mit dem Partner beenden.

Eigenständigkeit bleibt gewahrt

Unsere Servicepartner sind unabhängige, eigenständige Unternehmer, die nicht selten für mehrere Auftraggeber tätig sind. Sollte das nicht der Fall sein, achten wir streng darauf, die Zugriffe auf das gesetzlich erlaubte Maß zu reduzieren. Den Schutz und die unternehmerische Selbständigkeit unserer Servicepartner wahren wir zu jeder Zeit.

Wird ein neuer Servicepartner für Hermes tätig, erfolgt grundsätzlich eine Risikobewertung. Sind definierte Kriterien erfüllt, lässt Hermes anschließend ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung durchführen. Nur bei Erhalt eines positiven Statusfeststellungsbescheides, der bestätigt, dass es sich um einen unabhängigen Unternehmer handelt, kann dieser weiterhin für Hermes tätig sein. Darüber hinaus ist die Präqualifizierung seit dem Geschäftsjahr 2021/22 eine wesentliche Voraussetzung für neue Vertragspartner, die mit Hermes zusammenarbeiten möchten.


Ihnen liegen Hinweise auf möglicherweise widerrechtliche Arbeitsbedingungen im Zusammenhang mit Hermes vor? Bitte wenden Sie sich umgehend per E-Mail an unser Social-Compliance-Team oder an unseren Ombudsmann.

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